Hygieneschulung – Pflichtschulung des Personals nach § 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)

Das EU-Hygienerecht (VO EG. Nr. 852/2004) fordert generell Hygieneschulungen des Personals. Nach § 4 LMHV dürfen leicht verderbliche Lebensmittel nur von Personen be- und verarbeitet werden, die ihrer Tätigkeit entsprechend nicht nur in Fragen der Lebensmittelhygiene geschult wurden sondern deren Wissen auch überprüft worden ist. Die so erlangten Fachkenntnisse sind auf Verlangen den Behörden nachzuweisen.

In diesem leicht verständlichen Webinar vermitteln wir Ihnen Fachwissen zu Grundfragen der Lebensmittelhygiene. Für Ihren Wissenstest erhalten Sie im vorab einen Fragebogen, den Sie nach der Schulung beantworten. Nach einer kurzen Beantwortungszeit kontrollieren wir gemeinsam Ihre Antworten. So erhalten Sie dann den geforderten Nachweis des Wissens.

Inhalte

  • Warum Hygiene?
  • Grundregeln der Personalhygiene
  • Händehygiene
  • Arbeitskleidung
  • Temperaturen in Lebensmitteln

Zielgruppe

  • Personen, die im Lebensmittelbetrieb tätig sind und für die eine Hygieneschulung gesetzlich vorgeschrieben ist, bspw.
    • Mitarbeiter aus Küche, Service, Produktion und Verkauf (m/w/d)
    • Küchenleiter (m/w/d)
    • Verpflegungsleiter (m/w/d)
    • Köche (m/w/d)
    • Hauswirtschafter (m/w/d) aus Großküchen bzw. Gemeinschaftsgastronomie
    • Inhaber (m/w/d)
    • Küchenchefs (m/w/d) aus Hotellerie und Gastronomie
  • Personen, die für die Schulung von Beschäftigten im Lebensmittelbetrieb verantwortlich sind
  • Personen, die als Quereinsteiger im Imbiss-, Gastronomie- und Cateringbereich und zu Grundfragen der Hygiene geschult werden müssen
  • Personen, die für Beschäftigte in Lebensmittelbetrieben bzw. für den o. g. Hygieneschulungen durchführen

Umfang

60 Minuten plus schriftliche Kurzzusammenfassung (Handout)
Teilnehmerzertifikat für den Nachweis Ihrer Schulung
Kontrollfragebogen (Wissenstest)

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